Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Dabei wählen alle Wahlberechtigten Europäer die 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Alle anderen Organe der EU werden wiederum durch andere Organe der EU zusammengesetzt oder gewählt.
Die beiden Wahllokale in Schirnding sind wie gewohnt von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet:
Stimmbezirk 1: Gemeindehalle (Kirchberg 4)
Stimmbezirk 2: Rathaus (Haupstraße 5, Eingang Feuerwehr)
Unterlagen für die Briefwahl können beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Schirnding, Hauptstr. 5, 95706 Schirnding, noch bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen dann direkt vor Ort. Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, wird ihm bis Samstag, 22.02.2025 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt.
Ein Wahlschein kann noch bis zum Wahltag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr beantragt werden, wenn
- der Wahlberechtigte nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 18 1 BWO oder die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 BWO versäumt hat
- wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 BWO entstanden ist
- wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
- wenn bei nachgewiesenerer plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Am Wahlsonntag finden Sie die Wahlergebnisse hier:
– Ergebnisse Bundestagswahl –